Rauchmelderpflicht in Österreich
Die OiB-Richtlinie 2 (Aktueller Stand Dezember 2011) sieht vor:
Im Unterschied zur Regelung in Deutschland, wo in jedem Schlafraum und im Flur ein Rauchwarnmelder vorgesehen ist, muss in Österreich in jedem Aufenthaltsraum, also auch im Wohnzimmer, http://apothekebillig.com/viagra.html Arbeitszimmer, Hobbyraum usw., und natürlich im Flur ein Rauchwarnmelder installiert werden.
Die OiB-Richtlinie 2 wurde in 6 von 9 Bundesländern umgesetzt (Stand Oktober 2012). Allerdings hat lediglich Kärnten auch die Nachrüstung bestehender Wohnungen mit Rauchwarnmeldern bis zum 30.06.2013 vorgeschrieben. In den anderen 5 Bundesländern ist die Ausrüstung lediglich bei Neubauten und umfangreichen Umbauten erforderlich.
In Niederösterreich, Oberösterreich und Salzburg ist die OiB Richtlinie 2 noch nicht in Kraft.
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